Steuerfachangestellte
Steuerfachangestellte sind die qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einzelpraxen und Gesellschaften der Steuerberater. Sie unterstützen den Praxisinhaber bei seiner steuerlichen Beratung der Mandanten aus Industrie, Handel, Handwerk, dem Dienstleistungsbereich sowie von Freiberuflern und Privatpersonen. Der Beruf des Steuerfachangestellten bietet einen interessanten, sicheren und zukunftsorientierten Arbeitsplatz mit vielfältigen Perspektiven.
Diese vielfältigen Aufgaben werden in den Praxen mit Unterstützung neuester EDV und Kommunikationstechnik erledigt. Die Ausbildung schließt nach drei Jahren mit der Berufsabschlussprüfung ab.
- Erstellen der Finanzbuchführungen
- Erledigen der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Vorbereiten von Jahresabschlüssen
- Bearbeiten von Steuererklärungen
- Prüfen von Steuerbescheiden
- Auskunft erteilen an Mandanten
- Steuerwesen
- Rechnungswesen
- Betriebswirtschaft
- Wirtschaftsrecht.
- Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge
- Interesse an steuerlichen und rechtlichen Fragen und
- die Fähigkeit zu analytischem Denken.
Diese vielfältigen Aufgaben werden in den Praxen mit Unterstützung neuester EDV und Kommunikationstechnik erledigt. Die Ausbildung schließt nach drei Jahren mit der Berufsabschlussprüfung ab.
- bereit zur ständigen fachlichen Weiterbildung
- und zu einem serviceorientierten Umgang mit den Mandanten.
Notwendiger Schulabschluss
Weiterbildungsmöglichkeiten
Die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Lohn und Gehalt bietet eine systematische Fortbildungsmöglichkeit zum Nachweis besonderer Kenntnisse auf dem Fachgebiet der Lohn- und Gehaltssachbearbeitung.
Termine für die Steuerfachangestelltenprüfung:
Zwischenprüfungen
Zwischenprüfung 2023
am 30. März 2023
Anmeldeschluss 20. Februar 2023
Abschlussprüfungen
Sommerprüfung 2023
schriftlicher Teil: 25. und 26. April 2023
Anmeldeschluss: 01.03.2023
Winterprüfung 2023/2024
schriftlicher Teil: 20. und 21. November 2023
Anmeldeschluss: 30.09.2023
Termine für die Steuerfachangestelltenprüfung:
Sommerprüfung 2024
schriftlicher Teil: 23. und 24. April 2024
Anmeldeschluss: 28.02.2024
Das Bildungsinstitut des steuerberatenden Berufs in Mecklenburg-Vorpommern e.V. führt regelmäßig kostenpflichtige Kurse zur Prüfungsvorbereitung durch.
Bewerbungen
Ausbildungsplatzbörse
Formular für freie Ausbildungsstellen:
Hier finden Sie die Ausbildungsbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern, die für das aktuelle Jahr Ausbildungsplätze anbieten. Vor dem Versand Ihrer Bewerbungsunterlagen sollten Sie Kontakt mit dem Ausbildungsbetrieb aufnehmen.
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Das bringen Sie mit:
- Interesse an Zahlen und Gesetzen
- Wunsch nach krisensicherem Job
- Karrierepläne
- hohes Maß an Diskretion
- PC–Kenntnisse
- gute Noten in Deutsch und Mathematik
- Abitur, Fachabitur oderRealschulabschluss
- gepflegtes Äußeres
- höfliches Auftreten
- Witz und Charme
- Selbstbewusstsein
- Teamfähigkeit
Wir bieten Ihnen:
- eine Grundlage fürs gesamte Leben
- smartes Ausbildungsteam
- digitale und topmoderne Kanzlei
- Prädikat „Excellenter Arbeitgeber“
- echte Wertschätzung und Förderung
- ein richtig gutes Ausbildungsgehalt:
1. Lehrjahr: 1.000€
2. Lehrjahr: 1.100€
3. Lehrjahr: 1.200€ - Freigetränke, Kickertisch, Dartscheibe
- Arbeitsort in Rostocker Stadtmitte
- Berufschule und Betriebsstätte in ein und derselben Stadt
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Scannen Sie dafür einfach unseren QR–Code:
…oder schreiben uns eine E–Mail an: bewerbung@rostock2.shbb.de
Wir freuen uns auf Sie
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Bewerberportal
Halten Sie einen Bewerber für geeignet, können ihn aber nicht einstellen, so laden Sie diesen Bewerber dazu ein, seine Bewerbung im Portal einzustellen. Der Bewerber erhält hierfür per E-Mail einen Link mit Zugangscode zur Plattform. Mit der Registrierung kann der Bewerber ein eigenes Profil erstellen. Somit sammelt sich im Portal ein Pool geeigneter Bewerber.
Für weitere Informationen können Sie sich an die Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern wenden.
Jeder Benutzer erhält einen persönlichen Zugang zu seinem Profil und kann seine Daten jederzeit einsehen, ändern oder löschen. Es werden keine Daten ohne die Zustimmung der Benutzer im Pool veröffentlicht oder gespeichert.
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Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder Erbschaftsteuer – mit Steuern haben wir alle zu tun.
Ausbildungsvertrag
Ausbildungsvergütung
1. Ausbildungsjahr: 1.000 €
2. Ausbildungsjahr: 1.100 €
3. Ausbildungsjahr: 1.200 €
bis zu 20 % unterschritten werden.
Urlaub
Minderjährige Auszubildende erhalten:
- mindestens 30 Werktage (25 Arbeitstage), wenn sie zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt sind
- mindestens 27 Werktage (23 Arbeitstage), wenn sie zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt sind
- mindestens 25 Werktage (21 Arbeitstage), wenn sie zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt sind
Die zuständigen Berufsschulen sind:
- für die Landkreise Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen:
Regionales Berufliches Bildungszentrum des Landkreises Vorpommern-Greifswald
in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
Berufliche Schule der Mecklenburgischen Seenplatte am Standort Neubrandenburg, Wirtschaft und Verwaltung
- für die Landeshauptstadt Schwerin sowie die Landkreise Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg:
Berufliche Schule der Landeshauptstadt Schwerin, Wirtschaft und Verwaltung
- für die Hansestadt Rostock und den Landkreis Rostock:
Berufliche Schule der Hanse- und Universitätsstadt Rostock – Wirtschaft –
Auflösung eines Berufsausbildungsverhältnisses
2. Nach Ablauf der Probezeit können beide Vertragspartner das Berufsausbildungsverhältnis aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
3. Der Auszubildende kann das Berufsausbildungsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.
5. Bei minderjährigen Auszubildenden ist eine Vertragsauflösung nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich.
Hinweise für Ausbildungsbewerber
Ausbildungsvertrag-Online
Um Anlagen ergänzt, senden Sie den zuvor gespeicherten Ausbildungsvertrag und den Antrag auf Eintragung der Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern per E-Mail zu.
An die Steuerberaterkammer braucht kein Papier mehr versandt werden.
Digitaler Ausbildungsnachweis
Seit einigen Monaten gilt die gesetzliche Regelung, dass der Ausbildungsnachweis von Auszubildenden auch elektronisch geführt werden kann. Ziel der Neuregelung ist die Förderung der Interaktion zwischen Auszubildenden und Ausbildenden.
Nach erfolgreicher Überprüfung, ob der registrierte Ausbilder tatsächlich Ausbilder im Kammerbezirk ist, wird diese Registrierung von der Kammer bestätigt. Nun kann die Arbeit mit dem Portal beginnen.
- Namen
- Berufsschule
- voraussichtliche Ausbildungsdauer
- Ausbildungsvertragsnummer des Azubis
angeben.
Verlängerung/Verkürzung des Ausbildungsvertrags
Als Gründe kommen folgende Tatsachen in Betracht:
- Bei einer Verkürzung: Vorbildung (Abitur), vorausgegangene Ausbildung oder Studium, überdurchschnittliche Leistungen in der Beruflichen Schule
(maximal mögliche Verkürzung um 12 Monate)
- Bei einer Verlängerung: Nicht Erreichen des Ausbildungszieles (z.B. nicht Bestehen der Prüfung, längere Fehlzeiten oder unterdurchschnittliches Leistungsniveau in der Berufsschule).
(maximal mögliche Verlängerung um 18 Monate)
Dieser Antrag muss vor dem Ende der regulären Ausbildungszeit in dreifacher Ausfertigung bei der Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern eingehen.
Überleitungsvertrag bei Kanzleiwechsel
Umschulung
Es gibt die überbetriebliche Umschulung und die betriebliche Umschulung.
Eine betriebliche Umschulung läuft ähnlich wie die duale Berufsausbildung ab. Der theoretische Teil der Umschulung wird durch den Besuch der Berufsschule abgedeckt, die praktischen Ausbildungsinhalte werden in der Kanzlei vermittelt.
Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen diesbezüglich sind die Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern und Ihre zuständige Agentur für Arbeit.
Berufsbildungsgesetz
Das Berufsbildungsgesetz schafft die Rahmenbedingungen für die berufliche Bildung. Es sichert die hohe Qualität der Ausbildung und verbessert die Ausbildungschancen für junge Menschen unabhängig von ihrer sozialen oder regionalen Herkunft.
Schülerpraktikum
Für interessierte Praktikanten
Die Berufswahl ist eine der wichtigsten und vielleicht auch der schwierigsten Entscheidungen. Damit wird ein Praktikum zum grundlegenden Bestandteil der Berufsorientierung. Denn dort werden realistische und praktische Einblicke in den Ausbildungsberuf des Steuerfachangestellten vermittelt und erlebt.
Für interessierte Kanzleien
Gleichzeitig können persönliche Stärken, Schwächen und die Motivation für den Ausbildungsberuf festgestellt werden. Viele Auszubildende finden ihren Ausbildungsplatz über ein Praktikum.
Wenn Sie Interesse an einem Praktikum haben, melden Sie sich gern in der Steuerberaterkammer oder wenden Sie sich direkt an eine Kanzlei.
Für interessierte Kanzleien
Ein Schülerpraktikum muss von den Schülern der höheren Klassen der allgemeinbildenden Schulen absolviert werden und dient der Berufsorientierung und dem Kennenlernen der Arbeitswelt.
Auf der anderen Seite bietet ein Praktikum die Möglichkeit, passende Schüler frühzeitig auf den steuerberatenden Beruf aufmerksam zu machen und ihnen attraktive Wege der Aus- und Weiterbildung aufzuzeigen.
Für interessierte Kanzleien
Mit dem Praktikanten-Paket erhalten Sie eine umfassende Arbeitsunterlage, um Ihre Praktikanten an den Beruf des Steuerfachangestellten heranzuführen. Hier können Praxisfälle aus der Finanzbuchführung und der Einkommensteuer auf dem Papier und am PC bearbeitet werden. Die Fälle sind so konzipiert, dass sie ohne Vorkenntnisse in Ihrer Kanzlei erarbeitet werden können. Ergänzt wird diese um ein Übungsheft und eine Sammlung der entsprechenden Musterbelege.
Mit dem Praktikanten-Paket als kostenlose Datei zum Herunterladen und Ausdrucken sichern Sie den Erfolg und den Spaß an der Arbeit in Ihrer Steuerkanzlei.
Werksstudierende
Sie studieren und suchen einen Praktikumsplatz? Oder Sie möchten als Werksstudent tätig werden?
Auf der Webseite des Steuerberaterverbandes finden Sie die Praktikumsbörse, auf der Sie sowohl offene Praktikumsstellen finden als auch selbst ein Gesuch aufgeben können.
Steuerfachwirt
Die Fortbildungsprüfungen zum/zur Steuerfachwirt/in werden von den Steuerberaterkammern als zuständige Stellen nach § 46 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchgeführt.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Fortbildungsbildung sind:
- nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum/zur Steuerfachangestellten eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit bei einem Angehörigen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe
- nach einem erfolgreichen Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung, z. B. Rechtsanwaltsfachangestellte/r oder Bankkaufmann, eine mindestens fünfjährige hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon drei Jahre bei einem Angehörigen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe
Voraussetzungen für die Zulassung zur Fortbildungsbildung sind:
- eine mindestens achtjährige hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon fünf Jahre bei einem Angehörigen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe, wenn keine gleichwertige Berufsausbildung nachgewiesen werden kann.
Die Prüfungen bestehen aus einem schriftlichen Teil mit drei Klausurarbeiten und einem mündlichen Teil.
Prüfungstermine
Anmeldeschluss ist immer der 31. August des Jahres!
Fortbildungsprüfung 2023/2024
Mittwoch, 6. Dezember 2023 – Steuerrecht I
Donnerstag, 7. Dezember 2023 – Steuerrecht II
Freitag, 8. Dezember 2023 – Rechnungswesen
Fortbildungsprüfung 2024/2025
Mittwoch, 11. Dezember 2024 – Steuerrecht I
Donnerstag, 12. Dezember 2024 – Steuerrecht II
Freitag, 13. Dezember 2024 – Rechnungswesen
Fortbildungsprüfung 2025/2026
Mittwoch, 10. Dezember 2025 – Steuerrecht I
Donnerstag, 11. Dezember 2025 – Steuerrecht II
Freitag, 12. Dezember 2025 – Rechnungswesen
Prüfungstermine
Die einheitliche Bearbeitungszeit ist wie folgt festgeschrieben:
Steuerrecht I und Steuerrecht II jeweils von 9.00 – 13.00 Uhr,
Rechnungswesen von 9.00 – 14.00 Uhr
Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden vom Bildungsinstitut des steuerberatenden Berufs in Mecklenburg-Vorpommern e.V. kostenpflichtige Kurse angeboten.
Antrag auf Zulassung zur Prüfung zum Steuerfachwirt
Der mündliche Teil wird voraussichtlich im Frühjahr stattfinden.
Durch die Ablegung der Fortbildungsprüfung nach § 46 Abs. 1 BBiG können Steuerfachangestellte und andere Bewerber, die im steuerberatenden Beruf tätig sind, den Nachweis führen, dass durch berufliche Fortbildung zusätzliche berufsbezogene Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben worden sind (vgl. § 9 der Prüfungsordnung).
Prüfungsordnung/Anforderungskatalog
Vorbemerkung
Durch die Ablegung der Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in nach § 54 BBiG können Steuerfachangestellte den Nachweis führen, dass sie durch berufliche Fortbildung zusätzliche berufsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben.
Zu dem nachfolgenden Anforderungskatalog ist folgendes zu bemerken:
Für interessierte Kanzleien
Gleichzeitig können persönliche Stärken, Schwächen und die Motivation für den Ausbildungsberuf festgestellt werden. Viele Auszubildende finden ihren Ausbildungsplatz über ein Praktikum.
- Die Prüfungsgebiete in der Fortbildungsprüfung bauen auf dem Fächerkanon für die Abschlussprüfung zum/zur Steuerfachangestellten auf
- In der Fortbildungsprüfung wird erwartet, dass die im Rahmen der Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten durch berufliche Tätigkeit und Fortbildung eine wesentliche Ausweitung und Vertiefung erfahren haben. Die Anforderungen der Fortbildungsprüfung sind somit deutlich höher und breiter angelegt als bei der Abschlussprüfung des Ausbildungsberufs
- Der Anforderungskatalog erläutert den Rahmen der Prüfungsgebiete und Prüfungsanforderungen gemäß § 12 der Prüfungsordnung. Er soll in erster Linie als Orientierungshilfe dienen. Die vorgenommene Aufgliederung der Prüfungsinhalte kann schon wegen der schnell fortschreitenden Entwicklung auf einzelnen Prüfungsgebieten nicht abschließend sein. Insbesondere stellen die Anmerkungen mit Spiegelstrichen keine abschließende Aufzählung dar, sondern sollen nur auf besonders zu beachtende Teilbereiche hinweisen
Fachassistent Lohn & Gehalt
Dem Fachgebiet der Lohn- und Gehaltssachbearbeitung kommt in den Steuerberatungskanzleien eine immer größere Bedeutung zu.
Mit der Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Lohn und Gehalt können Steuerfachangestellte den Nachweis erwerben, dass sie über qualifizierte Kenntnisse in diesem speziellen Bereich verfügen.
Voraussetzung für die Teilnahme an der bundeseinheitlichen Prüfung ist eine mindestens
- einjährige hauptberufliche Tätigkeit als Steuerfachangestellte/r oder
- dreijährige hauptberufliche Tätigkeit für Absolventen einer gleichwertigen Berufsausbildung, wie Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Bankkaufmann/-frau, Industriekaufmann/-frau oder Groß- und Außenhandelskaufmann/-frau,
Über Einzelheiten der Zulassung zur Prüfung und ggf. Ausnahmen können Sie sich bei der Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern informieren.
Prüfungstermine
Anmeldeschluss ist immer der 31. Juli des Jahres!
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Termine der schriftlichen Prüfungen:
Fortbildungsprüfung 2023/2024
schriftlicher Teil: 18. Oktober 2023
Fortbildungsprüfung 2024/2025
schriftlicher Teil: 16. Oktober 2024
Fortbildungsprüfung 2025/2026
schriftlicher Teil: 15. Oktober 2025
Prüfungstermine
Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden vom Bildungsinstitut des steuerberatenden Berufs in Mecklenburg-Vorpommern e.V. kostenpflichtige Kurse angeboten.
Antrag auf Zulassung zur Prüfung
zum Fachassistenten Lohn und Gehalt
Prüfungsordnung/Anforderungskatalog
Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 21. Februar 2014 erlässt die Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern als zuständige Stelle nach § 54 in Verbindung mit § 71 Abs. 5 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBII S. 931) die folgende Prüfungsordnung.
Fachassistent für Rechnungswesen & Controlling
- Steuerfachangestellte
2 Jahre Praxis im Steuer- und Rechnungswesen bei einem Steuerberater
- Hochschulabsolventen
mind. 3 Jahre Studium + 2 Jahre Praxis im Steuer- und Rechnungswesen bei einem Steuerberater
- Gleichwertige kaufmännische Ausbildung
4 Jahre Praxis, davon 3 Jahre Praxis im Steuer- und Rechnungswesen bei einem Steuerberater - Ohne gleichwertige Ausbildung
6 Jahre Praxis, davon 4 Jahre Praxis im Steuer- und Rechnungswesen bei einem Steuerberater
Die Voraussetzungen der Praxiserfahrung sind mit einer Teilzeitbeschäftigung von mindestens 16 Wochenstunden erfüllt.
Auskünfte und Informationen zur Fortbildung erhalten Sie von der Steuerberaterkammer Berlin unter:
Fachassistent Digitalisierung & IT-Prozesse
In der „Dreiecksbeziehung“ zwischen Steuerberaterkanzlei, Mandantenunternehmen und Finanzverwaltung verfügen die Fachassistent*innen über den notwendigen Überblick, um digitale Geschäftsprozesse, Arbeitsabläufe sowie die damit verbundenen Datenflüsse und Schnittstellen für und mit dem*der Kanzleiinhaber*in zu steuern. Gesamtziel der Fortbildung ist es, dass Kanzleimitarbeiter*innen Steuerberater*innen bei der Organisation, Umsetzung und Weiterentwicklung einer Digitalstrategie unterstützen und medienbruchfreien Daten- und Informationsaustausch sicherstellen können.
Die wesentliche Grundlage stellt dafür das Abgaben- und Verfahrensrecht dar. Die Vermittlung und Vertiefung von entsprechenden Kenntnissen haben daher einen besonderen Stellenwert.
Auch Hochschulabsolvent*innen eines mindestens dreijährigen betriebswirtschaftlichen Studiums mit mindestens einem Jahr Erfahrung auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens können die Prüfung ablegen.
Der FAIT ist mit weiteren Fortbildungsangeboten der Steuerberaterkammern, wie den Fachassistent*innen Lohn und Gehalt (FALG), Rechnungswesen und Controlling (FARC) bzw. Land- und Forstwirtschaft (FALF) sowie dem*der Steuerfachwirt*in (StFW), kombinierbar.
Auskünfte und Informationen zur Fortbildungsprüfung erhalten Sie von der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein unter:
Fachassistent für Land- & Forstwirtschaft
Der*die Fachassistent*in für Land- und Forstwirtschaft (FALF) ist eine neue Fortbildung, die ab Herbst 2020 von den Steuerberaterkammern angeboten wird. Die Fortbildung ist in enger Zusammenarbeit mit dem Hauptverband der Landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. (HLBS) entstanden.
Der Tätigkeitsschwerpunkt des*der neuen Fachassistenten*in liegt in der Betreuung und Organisation von land- und forstwirtschaftlichen Mandaten.
Auskünfte und Informationen zur Fortbildungsprüfung erhalten Sie von der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein unter:
Landwirtschaftliche Buchstelle
Steuerberatern, die eine besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Hilfeleistung in Steuersachen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nachweisen, kann auf Antrag die Berechtigung verliehen werden, als Zusatz die Berufsbezeichnung Landwirtschaftliche Buchstelle zu führen (§ 44 StBerG). Die besondere Sachkunde ist durch eine mündliche Prüfung und eine mindestens dreijährige steuerliche Beratungstätigkeit für buchführende land- und forstwirtschaftliche Betriebe nachzuweisen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein.